Das Domstadtkino öffnet jeweils eine halbe Stunde vor Beginn der ersten Vorstellung.
Wir begrüßen unsere Gäste in einem großzügigen Foyer mit allem, was sich Kinobesucher wünschen: Popcorn & Co sowie einem reichhaltigen Getränkeangebot!
In vier Sälen werden die aktuellsten Filme vorgeführt, selbstverständlich digital und auch als 3D-Projektion.
Eintrittskarten und ein reichhaltiges Menü-Angebot sind im Online-Shop erhältlich.
Für die aktuellen Vorstellungen und im Vorverkauf kann beides auch an der Kinokasse erworben werden.
Das Domstadtkino kann gerne für Geburtstags- und Familienfeiern oder betriebliche Veranstaltungen gemietet werden. Für die jungen Zuschauer gibt es das Geburtstagsangebot „Rabenspaß“. Das Geburtstagskind wird selbstverständlich zur Filmvorstellung eingeladen.
Der Kinosaal 4 eignet sich für Veranstaltungen mit bis zu 60 Teilnehmern besonders gut, da sich im dortigen Foyer ein eigener gastronomischer Bereich befindet. Für ein gewünschtes Catering steht Ihnen das Domstadtkino-Team gerne zur Verfügung!
Erwachsene
Kinder
unter 11 Jahren
Montag und Dienstag*
7,00 €
6,00 €
Mittwoch und Donnerstag
8,00 €
6,50 €
Freitag bis Sonntag
9,90 €
6,50 €
*) Montag und Dienstag ist Kinotag, jedoch nicht vor, an oder nach Feiertagen
Ermäßigt
gegen Vorlage eines Schüler-, Studenten- oder Schwerbehindertenausweises
Familientag
Familien mit Kindern unter 11 Jahren, gilt für Filme bis FSK 6 und vor 19 Uhr
Montag bis Donnerstag
7,00 €
Freitag bis Sonntag
9,00 €
Sonntag
6,50 €
Zuschläge und Gebühren
3D-Vorstellungen
+ 3,00 €
Filmabhängiger Zuschlag
+ 0,50 € bis 2,00 €
Das Domstadtkino öffnet täglich eine halbe Stunde vor der ersten Vorstellung.
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie Ihrem Kind den Zauber des Kinos und das Erlebnis Film ermöglichen. Das Wohlergehen der Heranwachsenden liegt uns und dem Gesetzgeber sehr am Herzen. Die Gesetzgebung regelt den Kinobesuch, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die Altersfreigabe für die Filme. Nachfolgend finden Sie alle benötigten Informationen zum Kinobesuch Ihres Kindes unter den aktuell geltenden Maßnahmen.
Die Beschränkungen der Altersfreigabe (FSK) gelten auch, wenn Eltern ihre Kinder ins Kino begleiten!
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Freigegeben ab sechs Jahren
Freigegeben ab zwölf Jahren und ab sechs Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen. Eine erziehungsberechtigte Person, die von den Eltern (= Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Freigegeben ab sechzehn Jahren
Keine Jugendfreigabe
Ohne FSK-Angabe: Keine Jugendfreigabe
Bitte beachten Sie auch die Regelungen zum Jugendschutz:
1. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur ins Kino, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
2. Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 20 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
3. Jugendliche (ab 14) unter 16 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 22 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
4. Jugendliche (ab 16) unter 18 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor Mitternacht endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu öffentlichen Filmvorführungen können Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Detail nachlesen: